Mit dem Begriff “Kultur” wird der Wunsch und Wille jedes Individuums bezeichnet, aktiv vor sich selbst und lernend gemeinsam mit anderen durch Schaffung eines Regelwerkes Existenz zu sichern. Die Eigene wie die der Gemeinschaft. Dieser Prozess ist angeboren. Er ist Teil der Natur. Er kann nicht an- oder aufgehalten werden.
„Kultur“ ist alles das, was das Mensch-Sein im „Jetzt“ ausmacht, ist in stetem Wandel und meint alle Varianten von persönlicher bis globaler Kultur. Kultur entsteht durch die Summe aller Künste. Es gibt kein Lebensfeld außerhalb von Kultur. Kultur wird erlernt durch Erfahrung, Reflexion und Vision. Kultur kann nicht gehandelt werden.
Kultur entzieht sich einer Betrachtung nach „gut“ oder „schlecht“, dem Begriff „Effizienz“, und vermutlich sogar dem Begriff „Qualität“?
Möglicherweise meint „Kultur“ auch, mit der Zusammenführung alles Sinnlichen die Existenz von Existenz zu beweisen?
Mit dem Begriff „Kunst“ wird jedwedes Tun bezeichnet. Es führt zu Wissen, Erkenntnis und Einsicht, hat im weitesten Sinne mit handwerklicher Tätigkeit zu tun, bezieht bereits Geschaffenes ein und baut darauf auf. Kunst besitzt Qualitäten und kann gelehrt und gehandelt werden.
Unter den Künsten sind die „sogenannten schönen Künste“ eine besondere Kunst. Es geht um eine Meinungsäußerung in freier schöpferischer Gestaltung, in der bestimmte Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse wiedergegeben werden. Zum Wesen gehört das Fehlen von Zweckbestimmung. Die sogenannten schönen Künste macht Kultur den Sinnen zugänglich.
Diese Kunstform ist grundgesetzlich Geschütz und zählt zu den am stärksten geschützten Grundrechten des deutschen Grundrechte-Kataloges.
Die Freiheit der kunst ist ein ein Seismometer für die funktionsfähigkeit der Demokratie.
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